Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (1990) und mögliche Folgen einer Kündigung durch Russland

www.wirtschaftsforumdeutschland.de Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (1990) und mögliche Folgen einer Kündigung durch Russland Autor: Chris Richard Dietrich chris.dietrich@wirtschaftsforumdeutschland.de www.wirtschaftsforumdeutschland.de Was ist der Zwei-plus-Vier-Vertrag eigentlich? Eckdaten Vertragspartner Kurzname: 2+4-Vertrag Die „Zwei': Offizieller Titel:…

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www.wirtschaftsforumdeutschland.de Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (1990) und mögliche Folgen einer Kündigung durch Russland Autor: Chris Richard Dietrich chris.dietrich@wirtschaftsforumdeutschland.de

www.wirtschaftsforumdeutschland.de Was ist der Zwei-plus-Vier-Vertrag eigentlich? Eckdaten Vertragspartner

Kurzname: 2+4-Vertrag Die „Zwei”

Offizieller Titel: Vertrag über die abschließende Bundesrepublik Deutschland (BRD) Regelung in bezug auf Deutschland Deutsche Demokratische Republik (DDR) Unterzeichnet: 12. September 1990 in Moskau

Die „Vier” (Siegermächte des Zweiten Weltkriegs)

In Kraft getreten: 15. März 1991

Usa

Sowjetunion (heute Russische Föderation als Rechtsnachfolger) Großbritannien Frankreich Autor: Chris Richard Dietrich chris.dietrich@wirtschaftsforumdeutschland.de

www.wirtschaftsforumdeutschland.de Zentrale Inhalte des Vertrags Souveränität NATO-Mitgliedschaft Beendigung aller verbliebenen Besatzungs- und Deutschland bleibt Mitglied der NATO (kein Vorbehaltsrechte der vier Mächte gegenüber Neutralitätsgebot). Keine ausländischen NATO-Truppen Deutschland. Vollständige Souveränität des vereinten oder Atomwaffen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR Deutschlands (auch über Außen- und Sicherheitspolitik). (außer im Verteidigungsfall). Truppenabzug & Grenzen Rüstungsverzicht Abzug der sowjetischen Westgruppe der Truppen aus der Verzicht Deutschlands auf ABC-Waffen (besonders Art. DDR bis 1994. Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als 3). endgültig. Der Vertrag ersetzte faktisch einen Friedensvertrag und beendete die Nachkriegszeit für Deutschland. Volltext des Vertrags (amtlich): https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1550272/2-plus-4-vertrag-data.pdf? download=1 (oder via Wikipedia mit Verlinkung zum Original: https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag) Autor: Chris Richard Dietrich chris.dietrich@wirtschaftsforumdeutschland.de

www.wirtschaftsforumdeutschland.de Drohungen und Diskussionen über eine russische Kündigung Seit 2022 (russischer Überfall auf die Ukraine) und verstärkt 2024–2026 tauchen in russischen Staatsmedien, Duma und Propaganda-Kanälen Forderungen auf, Russland solle den Vertrag kündigen. Begründungen meist: Angebliche Verstöße NATO- Interpretation des Deutschlands Präsenz/Kooperation „Geistes” des Vertrags durch Waffenlieferungen an die auf ehemaligem DDR-Gebiet Ukraine Bekannte Akteure Juri Gempel (Einiges Russland, 2024-Forderung), Dmitri Medwedew (indirekt via Atomrhetorik), RIA Novosti, RT und prorussische Kanäle. Stand Februar 2026: Keine offizielle Kündigung durch die Russische Föderation. Es bleibt bei Drohrhetorik und Propaganda, oft verknüpft mit Atom- und Eskalationsdebatten. Autor: Chris Richard Dietrich chris.dietrich@wirtschaftsforumdeutschland.de

www.wirtschaftsforumdeutschland.de Kann Russland den Vertrag überhaupt einseitig kündigen? Der Vertrag enthält keine Kündigungsklausel. Nach Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (1969) ist eine einseitige Kündigung nur unter engen Voraussetzungen möglich (Art. 60: schwerer Vertragsbruch; Art. 62: grundlegende Umständeänderung – sehr hohe Hürde). Völkerrechtliche Einschätzung (deutsche Gutachten Wissenschaftliche Dienste Experten und Bundestag-Dienste) Bundestag (2024) Kein deutscher Vertragsbruch, der eine Kündigung „Zur Loslösung von völkerrechtlichen Verträgen” – prüft rechtfertigen würde. explizit Kündigungsmöglichkeiten des 2+4-Vertrags. Eine einseitige russische Kündigung wäre völkerrechtlich Ergebnis: praktisch nicht gangbar unwirksam oder ohne praktische Wirkung. WD-2-008-24-pdf.pdf Weiteres zu Atomwaffen und 2+4 WD-2-060-24-pdf.pdf Autor: Chris Richard Dietrich chris.dietrich@wirtschaftsforumdeutschland.de

www.wirtschaftsforumdeutschland.de Welche praktischen Folgen hätte eine russische Kündigung? Nach herrschender völkerrechtlicher Meinung → praktisch keine relevanten Rechtsfolgen: Souveränität bleibt Irreversibel Kein Anspruch Souveränität Deutschlands ist seit Beendigung der Besatzungsrechte Kein Anspruch Russlands auf 1990/91 vollzogen und ist irreversibel. Keine Rückkehr zu Truppen in Ostdeutschland. Kein völkergewohnheitsrechtlich Besatzungsstatus möglich. „Zurückdrehen” der abgesichert. Wiedervereinigung.

Mögliche reale Effekte wären politisch-symbolisch

Eskalation der Rhetorik Propaganda-Nutzung in Russland („Der Westen hat uns betrogen”) Verschlechterung der Beziehungen Keine völkerrechtliche Basis für territoriale Ansprüche Kurz gesagt: Eine Kündigung wäre laut, aber zahnlos. Autor: Chris Richard Dietrich chris.dietrich@wirtschaftsforumdeutschland.de

www.wirtschaftsforumdeutschland.de Wichtige Faktenchecks und Analysen 1 2 3 BR24 Faktencheck (2024) Wikipedia-Abschnitt Verfassungsblog zur NATO- „Russische Drohung mit Infrastruktur und 2+4 (2024) Immer noch aktuell – Propaganda- Aufkündigung” Analyse: Wie Russland Propaganda Relevant im 2025/2026-Kontext, oft zum Zwei-plus-Vier-Vertrag streut. Mit Quellen. Zusammenfassung: im Atomwaffen-Diskurs: Warum Keine Verstöße Deutschlands, Deutschlands neues maritimes br.de – Faktenfuchs Kündigung ohne Folgen. taktisches Hauptquartier nicht gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag de.wikipedia.org – Zwei-plus-Vier- verstößt. Vertrag verfassungsblog.de Stand: 28. Februar 2026 — Alle Links oben wurden auf Erreichbarkeit geprüft (öffentliche, stabile Seiten von Bundestag, BR, Wikipedia etc.). Autor: Chris Richard Dietrich chris.dietrich@wirtschaftsforumdeutschland.de